Corporate Governance

Für die Demag Cranes AG ist die Corporate Governance eine wesentliche Grundlage in der Zusammenarbeit mit unseren Aktionären, Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Gleichzeitig schafft sie Vertrauen zukünftiger Investoren und Kapitalgeber.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex fasst die Regeln für eine erfolgreiche Corporate Governance und damit für eine gute und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zusammen. Der Kodex wurde von der durch das Bundesministerium für Justiz eingesetzten „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ am 26. Februar 2002 verabschiedet. Mindestens einmal jährlich prüft die „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“, ob Anpassungen des Corporate Governance Kodex erforderlich sind. Der Corporate Governance Kodex ist zuletzt am 18. Juni 2009 geändert worden.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Hauptversammlung trifft die grundlegenden Entscheidungen für die Demag Cranes AG und stellt das Organ der Aktionäre dar. Sie dient den Aktionären zur Ausübung ihrer Stimmrechte, zur Informationsbeschaffung und zum Dialog mit Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt grundsätzlich den Vorsitz in der Hauptversammlung.

Transparenz

Die Aktionäre, Kapitalmarktteilnehmer, Analysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information nutzt die Demag Cranes AG hauptsächlich das Internet. Veröffentlicht werden hier u.a. die Quartalsberichte, die Geschäftsberichte, Einladungen und Informationen zur Hauptversammlung, Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen sowie der Finanzkalender. Außerdem steht die Demag Cranes AG mit ihrer aktiven Investor-Relations-Tätigkeit in enger Verbindung mit ihren Aktionären.

Verantwortungsvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen. Gemeinsames Ziel von Aufsichtsrat und Vorstand ist es, eine nachhaltige Wertschöpfung unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen zu erzielen.

Der Vorstand als Leitungsorgan der Demag Cranes AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Vorstandsvorsitzender ist Aloysius Rauen.

Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressort-Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen sind in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Hier sind des Weiteren wesentliche Maßnahmen definiert, zu denen der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einholt.

Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte aufgetreten. Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits sind im Berichtszeitraum ebenfalls nicht vorgenommen worden.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance. Er stellt dem Aufsichtsrat außerdem mindestens einmal jährlich die beabsichtigte Geschäftspolitik, das Budget für das kommende Geschäftsjahr sowie eine Mittelfristplanung für die Folgejahre vor.

Der Aufsichtsrat der Demag Cranes AG besteht aus zwölf Mitgliedern. Gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat wurden ein Präsidialausschuss, ein Prüfungsausschuss, ein Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet.

Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und berät diesen regelmäßig. Dazu erörtert der Aufsichtsrat mit dem Vorstand regelmäßig die Geschäftsentwicklung sowie die Planung, die Strategie und deren Umsetzung. Zudem erörtern Aufsichtsrat und Vorstand die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte vor ihrer Veröffentlichung. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat einzubinden. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben, welche die Arbeit in diesem Gremium regelt.

Dem Aufsichtsrat der Demag Cranes AG gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder an. Berater- oder sonstige Dienstleistungs- oder Werkverträge von Mitgliedern des Aufsichtsrats mit der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Die Aufsichtsratsmitglieder achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Kein Aufsichtsratsmitglied nimmt eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei einem wesentlichen Wettbewerber wahr.

Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber offenzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtszeitraum traten keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern auf.

Directors’ Dealings

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Demag Cranes AG sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen müssen nach § 15a WpHG den Erwerb und die Veräußerung von Demag Cranes Aktien und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenlegen, wenn die Gesamtsumme der Geschäfte, die ein Mitglied des vorgenannten Personenkreises und die mit ihm in einer engen Beziehung stehenden Personen bis zum Ende eines Kalenderjahres getätigt haben, die Summe von 5.000,00 EUR erreicht oder übersteigt (so genannte Directors’ Dealings). Für den Berichtszeitraum sind der Gesellschaft folgende Geschäfte gemeldet worden, die auch auf der Internetseite der Demag Cranes AG veröffentlicht sind:

Directors’ Dealings

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Lfd. Nr.

Datum und Ort des Geschäfts

Meldepflichtige Person

Funktion

Bezeichnung des Finanz-instruments

WKN/ISIN

Geschäftsart

Stückzahl

Preis pro Stück in EUR

Geschäfts-volumen

in EUR

1.


29.10.2008
XETRA

Alfred Hack


Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

Aktie


DE000DCAG010


Kauf


3.000


12,45


37.350,00


2.



07.08.2009
XETRA


Aloysius Rauen


Mitglied geschäfts-führendes Organ

Aktie



DE000DCAG010



Kauf



2.500



20,36



50.900,00



3.



07.08.2009
XETRA


Aloysius Rauen


Mitglied geschäfts-führendes Organ

Aktie



DE000DCAG010



Kauf



2.450



20,27



49.661,50



Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Rechnungslegung des Demag Cranes Konzerns erfolgt nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“). Der Jahresabschluss der Demag Cranes AG wird nach dem deutschen Handelsgesetzbuch („HGB“) erstellt.

Die Hauptversammlung hat für das Geschäftsjahr 2008/2009 die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer bestellt.

Angemessenes Kontroll- und Risikomanagement

Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Die Demag Cranes AG hat zu diesem Zweck ein systematisches Risikomanagement eingerichtet, welches dafür sorgt, dass Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und vorhandene Risikopositionen optimiert werden. Risikomanagement und Risikocontrolling werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Wesentliche Merkmale des Kontroll- und Risikomanagementsystems der Demag Cranes AG werden hier dargestellt.

Compliance

Die Demag Cranes AG verfügt über ein umfassendes Compliance-System, welches durch den Vorstand und die Compliance Officer des Unternehmens stetig weiterentwickelt und den sich ändernden Anforderungen angepasst wird. Aktuelle Weiterentwicklungspotenziale bestehen aus Sicht des Unternehmens insbesondere in der konzernweiten Umsetzung von Software-basierten Schulungssystemen (so genanntes e-learning) und der weiteren Verzahnung der Aktivitäten von Compliance-Organisation und Interner Revision. Ziel des Compliance-Systems ist es, die Mitarbeiter vor Verstößen gegen Gesetze und Unternehmensrichtlinien zu bewahren und sie dabei zu unterstützen, Gesetze und Unternehmensrichtlinien richtig anzuwenden.

Ein wesentliches Instrument hierzu sind die Compliance-Richtlinien und der Code of Conduct, die Mindestverhaltensstandards für alle Mitarbeiter des Konzerns festlegen. Der Code of Conduct ist auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich.

Der Schwerpunkt der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen „Kartellrecht“ und „Korruptionsbekämpfung“. Daneben dienen die Compliance-Bemühungen im Unternehmen u. a. der Prävention von Insiderstraftaten, der Arbeits- und Unternehmenssicherheit sowie der IT-Sicherheit. Mitarbeiter des Unternehmens werden regelmäßig zu einzelnen Compliance-Richtlinien geschult.

Vergütungsbericht/Leistungsbezogene Vergütung für den Vorstand

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist in Bezug auf die handelsrechtlichen Angabepflichten zugleich auch Teil des (Konzern-)Abschlusses bzw. (Konzern-)Lageberichts.

Die Gesamtvergütung des Vorstandes besteht aus einem Festgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme, einer Komponente mit langfristiger Anreizwirkung, üblichen Nebenleistungen, in zwei Fällen aus einem Zuschuss zu einer externen Altersversorgung und im Falle von Herrn Rauen aus einem Ruhegeld.

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird auf Vorschlag des Präsidialausschusses vom Aufsichtsratsplenum auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung in angemessener Höhe festgesetzt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitgliedes, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens wie auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Der Aufsichtsrat hat sich zudem zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten bedient. Tätigkeiten für Konzernunternehmen sind von der Vergütung erfasst.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder, die vom Aufsichtsratsplenum beschlossen und regelmäßig überprüft wird, setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsbezogenen Teil zusammen:

  • Erfolgsunabhängige Vergütung

Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einer Grundvergütung und Nebenleistungen sowie bei zwei Vorstandsmitgliedern aus einem Zuschuss zu einer Lebensversicherung und bei einem Vorstandsmitglied aus einem Ruhegeld. Die Grundvergütung wird monatlich ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Versicherungsprämien (u. a. Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Umfang der sozialrechtlichen Bestimmungen, Kollektiv-Unfallversicherung) sowie Dienstwagennutzung bestehen. Für die Mitglieder des Vorstands bestand zudem eine Vermögenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die in Abweichung von Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex keinen Selbstbehalt vorsah. Seit dem 01. Oktober 2009 ist in der D&O-Versicherung für die amtierenden Mitglieder des Vorstandes ein Selbstbehalt vorgesehen. In jedem Versicherungsfall tragen die in Anspruch genommenen Vorstände jeweils zehn Prozent des Schadens selbst, maximal für alle Versicherungsfälle in einem Geschäftsjahr 150 Prozent der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Vorstands (Selbstbehalt).

Als Vergütungsbestandteile sind die Nebenleistungen von jedem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern.

  • Erfolgsbezogene Vergütung

Die erfolgsbezogene Vergütung schlüsselt sich in eine Tantieme und bei zwei Vorstandsmitgliedern in eine Beteiligung am Matching-Stock-Programm („MSP“) mit langfristiger Anreizwirkung auf.

Die Tantieme besteht aus einem Ziel- und einem Zusatzbonus. Der Zielbonus knüpft an die Erreichung von durch den Aufsichtsrat definierten Zielen bezüglich der Kennzahlen „operatives EBIT“ (50 Prozent Gewichtung) und „operatives Ergebnis nach Steuern“ (50 Prozent Gewichtung) an. Bei voller Erfüllung der Zielvorgaben für den Zielbonus wird dieser zu 100 Prozent geschuldet. Bei Unterschreiten einer der Zielvorgaben um bis zu 20 Prozent vermindert er sich linear. Liegt bei einer der Zielvorgaben die Zielerreichung unter 80 Prozent, besteht kein Anspruch auf einen Bonus.

Die Mitglieder des Vorstandes können darüber hinaus einen Zusatzbonus erhalten. Der Zusatzbonus ist abhängig vom Erreichen besonders anspruchsvoller Zielvorgaben bei den Kennzahlen „operatives EBIT“ und „operatives Ergebnis nach Steuern“. Der Zusatzbonus beträgt bis zu 80 Prozent der jährlich zu zahlenden Festvergütung.

Dem im Berichtszeitraum neu in den Vorstand eingetretenen Vorstandsmitglied Aloysius Rauen ist für das erste Geschäftsjahr ein zeitanteiliger Ziel- und ein zeitanteiliger Zusatzbonus auf Basis einer 100-Prozent-Zielerreichung garantiert worden (Zeitraum 01. Mai 2009 bis 30. September 2009). Weitere Tantiemen sind an die Mitglieder des Vorstands im Berichtszeitraum nicht gezahlt worden.

Die Regelungen zur erfolgsbezogenen Vergütung für die Vorstandsmitglieder Rainer Beaujean und Thomas H. Hagen sind im Rahmen der Verlängerung ihrer Vorstandsverträge bis zum 30. September 2014 mit Wirkung zum 01. Oktober 2009 neu gefasst worden. Abweichend von den bisherigen Regelungen werden der Ziel- und der Zusatzbonus nunmehr jeweils für das erste von drei Geschäftsjahren nur zu 2/3 nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres ausgezahlt. Das verbleibende Drittel wird erst nach Ablauf des dritten Geschäftsjahres ausgezahlt, wenn und soweit auch die jeweiligen Zielvorgaben des zweiten und dritten Geschäftsjahres erfüllt werden. Beim Zielbonus errechnet sich der Auszahlungsbetrag des verbleibenden Drittels auf Basis des durchschnittlichen Zielerreichungsgrades für das zweite und dritte Geschäftsjahr. Dieser muss mindestens 80 Prozent betragen; für jedes der beiden Geschäftsjahre ist höchstens ein Zielerreichungsgrad von 100 Prozent pro Geschäftsjahr zugrunde zu legen. Der so errechnete Durchschnittswert wird mit dem noch nicht ausgezahlten Anteil des Zielbonus (1/3) aus dem ersten Geschäftsjahr multipliziert, um den für das erste Geschäftsjahr zu zahlenden Betrag zu ermitteln.

Darüber hinaus können die Vorstandsmitglieder Thomas H. Hagen und Rainer Beaujean auch weiterhin einen Zusatzbonus erhalten. Die Gewährung des Zusatzbonus ist abhängig von der Erreichung sehr anspruchsvoller Ziele. Ebenso wie der Zielbonus wird der Zusatzbonus nur zu 2/3 nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres ausgezahlt. Das verbleibende Drittel wird nach Ablauf des dritten Geschäftsjahres ausgezahlt, wenn und soweit die besonderen Zielvorgaben für den Zusatzbonus des zweiten und dritten Geschäftsjahres erfüllt werden. Abgestellt wird insoweit auf die durchschnittliche Erreichung der Zielvorgaben für den Zusatzbonus.

Der erst mit Wirkung zum 01. Mai 2009 abgeschlossene Vorstandsvertrag von Herrn Rauen blieb unverändert.

Die Vorstandsverträge sehen zudem eine Hinterbliebenenversorgung vor. Im Todesfalle erhalten die Hinterbliebenen der Vorstände ein lebenslanges Witwen- bzw. in zwei Fällen ein Waisengeld. Das Witwengeld beträgt 20 Prozent der Grundbezüge der verstorbenen Vorstandsmitglieder bzw. bei dem Vorstandsvorsitzenden Aloysius Rauen 60 Prozent des maximalen Ruhegeldes. Ein etwaiges Waisengeld wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zum Abschluss der Ausbildung (maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) gezahlt. Es beträgt 10 Prozent der Grundbezüge des verstorbenen Vorstandsmitglieds.

Herr Rauen erhält zudem nach Ablauf seines 65. Lebensjahres ein Ruhegeld in Höhe von bis zu 40 Prozent seines letzten Festgehaltes. Die Höhe seines Ruhegeldes bestimmt sich nach der Dauer der Dienstzeit, die Herr Rauen in den Diensten der Demag Cranes AG verbracht hat.

Die Anstellungsverträge der Vorstände sehen weiterhin vor, dass den Vorständen im Falle eines Kontrollwechsels innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn entweder (i) ein Aktionär durch das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte – einschließlich der ihm nach § 30 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zuzurechnenden Stimmrechte – an der Gesellschaft die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist oder (iii) die Gesellschaft nach § 2 Umwandlungsgesetz mit einem anderen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 Prozent des Werts der Gesellschaft. Die Vorstände erhalten bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts ihr Festgehalt bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortbezahlt. Darüber hinaus erhalten sie einen zeitanteilig ab dem Wirksamwerden der Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit berechneten Zielbonus bei unterstellter Zielerreichung von 100 Prozent. Die insoweit zu zahlenden Ausgleichszahlungen betragen maximal zwei Jahresgesamtvergütungen.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 betrug die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstandes einschließlich der Sachbezüge 5.676 T EUR. Hiervon entfallen 1.342 T EUR auf die feste Vergütung, 413 T EUR auf die variable Vergütung und 3.688 T EUR auf sonstige Vergütungen.

Darüber hinaus umfasst die Gesamtvergütung den beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütung aus dem Matching-Stock-Programm („MSP“). Dieser beträgt 235 T EUR. Das MSP hat eine insgesamt vierjährige Bemessungsgrundlage, bestehend aus einer zweijährigen Ausübungssperrfrist und einer anschließenden zweijährigen Haltefrist.

Einzelheiten zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ergeben sich in individualisierter Form aus nachfolgender Tabelle:

in T EUR

Feste Vergütung

Variable Vergütung

Sonstiges

Gesamt

2008/2009

Gesamt 2007/2008

Aloysius Rauen1

229

413

111

752

Rainer Beaujean

400


68

468

1.205

Thomas H. Hagen

400

65

465

1.188

Harald J. Joos2

313

3.444

3.756

1.642

Gesamt

1.342

413

3.688

5.442

4.035


1 Ab 01. Mai 2009.
2 Bis 31. März 2009.

Die Konzernbilanz enthält per 30. September 2009 Pensionsrückstellungen in Höhe von 96 T EUR für ein ehemaliges Vorstandsmitglied.

Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Vorstandes im Rahmen des Matching-Stock-Programms (MSP) folgende aktienbasierte Vergütungen:

 

Ausstehende Phantom-Aktien (Stück)

2008/2009

beizulegender Zeitwert in T EUR*

2007/2008 beizulegender Zeitwert in T EUR**

Rainer Beaujean

117.000

117

116

Thomas H. Hagen

118.404

118

87

Harald J. Joos

275

Gesamt

235.404

235

478


* Anteiliger beizulegender Zeitwert des MSP-Programms im Geschäftsjahr 2008/2009.
** Anteiliger beizulegender Zeitwert des MSP-Programms im Geschäftsjahr 2007/2008.

Dem zum 31. März 2009 ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Harald Joos wurde als abschließender Ausgleich für seine vorzeitige Vertragsbeendigung und damit auch als Ausgleich für alle Einnahmen, die er nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand nach dem 31. März 2009 erhalten würde, eine Entschädigung in Höhe von brutto 3.438 T EUR gezahlt. Herr Joos bleibt bis zum 30. April 2011 auf Kosten der Gesellschaft in der bestehenden Kollektiv-Unfallversicherung versichert. Die Gesellschaft wird zudem die zugunsten von Herrn Joos abgeschlossene Risikolebensversicherung bis zum 30. April 2011 fortführen. Der Versicherungsschutz aus der D&O-Versicherung für Herrn Joos’ Tätigkeiten für die Gesellschaft wird bis zum 01. April 2014 aufrechterhalten.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Satzung der Demag Cranes AG geregelt. Abweichend von Ziffer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Demag Cranes AG lediglich eine jährliche Grundvergütung in Höhe von 25.000,00 EUR; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2½-Fache, jeder Stellvertreter das 1½-Fache der Vergütung. Mitglieder von Ausschüssen – mit Ausnahme des Ausschusses nach § 27 Abs. 3 MitbestG und des Nominierungsausschusses – erhalten als Festvergütung zusätzlich zu ihrer Grundvergütung das 0,1-Fache der Grundvergütung für jedes Amt in einem Ausschuss.

Vorsitzende von Ausschüssen erhalten als feste Vergütung zusätzlich zur Grundvergütung das 0,25-Fache der Grundvergütung; dies gilt nicht für den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Vorsitzenden des Ausschusses nach § 27 Abs. 3 MitbestG und den Vorsitzenden des Nominierungsausschusses. Zusätzlich zur Jahresgrundvergütung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Sitzungen des Aufsichtsrats und eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR pro Sitzung, höchstens jedoch 1.500,00 EUR je Kalendertag. Angemessene Auslagen werden auf Nachweis erstattet.

Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Demag Cranes AG betrug im Geschäftsjahr 2008/2009 486.407,53 EUR.

Mit der Festlegung einer fixen Vergütung soll der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden, die zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erforderlich ist. Die Wahrnehmung dieser Überwachungsfunktion soll unabhängig von etwaigen monetären Anreizen sein.

Die individualisierten Aufsichtsratsbezüge jedes einzelnen Aufsichtsratsmitgliedes können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:

 

Demag Cranes AG

Aufsichtsratsbezüge von Tochtergesellschaften

Summe

in EUR

Feste Vergütung

Sitzungsgeld

Feste Vergütung

Sitzungsgeld

 

Josef Berger

42.500,00

16.500,00

9.000,00

1.000,00

69.000,00

Gerd-Uwe Boguslawski

25.000,00

7.500,00

6.000,00

1.000,00

39.500,00

Klaus Ginsel

25.000,00

7.500,00

7.500,00

2.000,00

42.000,00

Alfred Hack

25.000,00

7.500,00

6.000,00

1.000,00

39.500,00

Prof. Dr. h.c.
Karlheinz Hornung

31.250,00

15.000,00

   

46.250,00

Robert J. Koehler

27.500,00

9.000,00

   

36.500,00

Dr. Herbert Meyer

25.000,00

6.000,00

   

31.000,00

Reinhard Möller

25.000,00

7.500,00

6.000,00

1.000,00

39.500,00

Dr. Martin Posth

25.000,00

7.500,00

   

32.500,00

Dr. Rudolf Rupprecht

19.657,53

6.000,00

   

25.657,53

Hubert Rosenthal

30.000,00

16.500,00

6.000,00

1.000,00

53.500,00

Burkhard Schuchmann

62.500,00

16.500,00

   

79.000,00

Zwischensumme

363.407,53

123.000,00

40.500,00

7.000,00

533.907,53

Summe


486.407,53


47.500,00

533.907,53

Im Geschäftsjahr 2008/2009 fielen 14 T EUR Ersatz für Auslagen an. Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, wurden nicht gewährt.

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Die Demag Cranes AG hat den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 15. Dezember 2008 bis zum 04. August 2009 gemäß der Kodexfassung vom 06. Juni 2008 und seit dem 05. August 2009 gemäß dem Kodex, Fassung vom 18. Juni 2009, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen in vollem Umfang entsprochen.

a) Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex sieht die Vereinbarung eines Selbstbehalts vor, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung abschließt. Die D&O-Versicherung der Demag Cranes AG sah bis zum 30. September 2009 weder für den Vorstand noch für den Aufsichtsrat einen Selbstbehalt vor, da dieser nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verhaltenssteuerung der Organmitglieder weder erforderlich noch geeignet ist. Seit dem 01. Oktober 2009 sieht die D&O-Versicherung der Demag Cranes AG aus dem gleichen Grund keinen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat vor.

b) Gemäß den Empfehlungen in Ziffer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen Vergütung eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die Satzung der Demag Cranes AG sieht für die Aufsichtsratsmitglieder keine erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile vor. Hierdurch soll der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden, die zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erforderlich ist. Die Wahrnehmung dieser Überwachungsfunktion soll unabhängig von etwaigen monetären Anreizen sein.

c) Gemäß Ziffer 5.4.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen Aufsichtsratsmitglieder, die dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen. Das Aufsichtsratsmitglied Robert J. Koehler ist Vorstandsvorsitzender der SGL CARBON AG, Wiesbaden, und nimmt mit seinem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Demag Cranes AG insgesamt vier Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahr. Die Überwachungstätigkeit von Herrn Koehler als Mitglied des Aufsichtsrates der Demag Cranes AG wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Herrn Koehler steht ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seines Mandates bei der Demag Cranes AG zur Verfügung.

Mit Ausnahme der vorstehenden Ausnahmen wird den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 in vollem Umfang entsprochen.