29. Übrige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
Der Konzern hat (vor allem in Deutschland) Verbindlichkeiten für ausstehende Zahlungen und Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverträgen sowie für erwartete Aufstockungsbeträge aus künftigen Verträgen, deren Abschluss am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist. Die Verpflichtungen aus Altersteilzeitplänen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Der Betrag der Verbindlichkeit umfasst die vereinbarten Erhöhungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitverträgen in voller Höhe, die in der inaktiven Periode zu zahlenden Löhne und Gehälter anteilig entsprechend der in der aktiven Periode erbrachten Arbeitsleistung. Aufstockungsbeträge aus kurzfristig bevorstehenden Verträgen gehen in Höhe der unverfallbaren Ansprüche insoweit in die Verbindlichkeit ein, als sie voraussichtlich geltend gemacht werden (Erwartungswert). Kurzfristig bevorstehende Verträge betreffen Altersteilzeitregelungen, die als Ersatz für reguläre Arbeitsverträge in der Zukunft erwartet werden. Das Auslaufen der gesetzlichen Regelung findet bei der Bewertung der Verpflichtung ebenso Berücksichtigung wie die gesetzlichen und tarifvertraglichen Obergrenzen für die Leistungen an die Altersteilzeiter. Im Vorjahr wurden Verpflichtungen für den Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ vom 03. September 2008) in Höhe von T EUR 4.803 erfasst. Abweichend von dieser Vereinbarung haben sich die Tarifparteien im Geschäftsjahr auf einen bloßen Finanzierungsbeitrag, der ausschließlich für den Zeitraum von Januar bis April 2010 gilt, geeinigt. Nach diesem Zeitpunkt kann der Tarifvertrag nur unbefristet in Kraft treten, wenn sich die Tarifparteien über die Gegenfinanzierung einig sind. Aufgrund der fehlenden Einigung im Geschäftsjahr hat sich die Verpflichtung für Altersteilzeit um T EUR 4.803 verringert. Die sonstigen Personalverbindlichkeiten haben sich aufgrund der Auszahlung der Ablösung des Sanierungstarifvertrags einer Konzerngesellschaft sowie durch Gratifikationszahlungen verringert.

