6. Bilanzielle Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Die Erstellung eines Abschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, die die ausgewiesene Höhe der Vermögenswerte und Schulden und die Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie die ausgewiesene Höhe von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungswerten und sonstigen Faktoren, die als angemessene Grundlage für die Bestimmung der aus anderen verlässlichen Quellen nicht ableitbaren Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden gelten. Die Demag Cranes AG prüft die Schätzungen und die diesen zugrunde liegenden Annahmen laufend. Die Auswirkungen von Schätzungsänderungen werden in der laufenden Periode und – sofern sich die Anpassung auch auf künftige Perioden auswirkt – in späteren Geschäftsjahren berücksichtigt.

Bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses hat der Vorstand der Demag Cranes AG bei der Bilanzierung folgender wesentlicher Sachverhalte Schätzungen und Annahmen zugrunde gelegt:

  • Beurteilung der Notwendigkeit der Vornahme von Wertminderungen und Ermittlung der Höhe eines etwaigen Wertminderungsaufwands

Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten legt der Vorstand die voraussichtlichen künftigen Cashflows des jeweiligen Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Berücksichtigung angemessener Abzinsungssätze sowie angemessener Wachstumsraten zugrunde. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten von Markenzeichen („Sonstige immaterielle Vermögenswerte“) wird nach der Methode der Lizenzpreisanalogie ermittelt. Der Werthaltigkeitstest hat beim Geschäfts- oder Firmenwert und bei den Markenzeichen die Buchwerte bestätigt.

  • Bestimmung von Nutzungsdauern

Der Konzern prüft zum Ende eines jeden Geschäftsjahres die geschätzten Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Wie im Vorjahr ergab die Prüfung keinen Anlass, die Nutzungsdauern anzupassen.

  • Ansatz und Bewertung von Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Ansatzvoraussetzungen gemäß IAS 38 erfüllt sind. Die erstmalige Aktivierung beruht auf der Einschätzung des Managements. Hierbei trifft das Management Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr T EUR 643 (2007/2008: T EUR 696) an Entwicklungskosten aktiviert. Der Werthaltigkeitstest von aktivierten Entwicklungskosten führte im Geschäftsjahr zu einer Wertminderung von T EUR 5.967. Einzelheiten zur Wertminderung von aktivierten Entwicklungskosten finden sich in Anmerkung 15.

  • Bilanzierung und Bewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen

Bei der Bewertung von Pensionen bedient sich der Konzern versicherungsmathematischer Berechnungen von Aktuaren. Diese Berechnungen erfolgen auf Annahmen über erwartete Erträge aus Planvermögen, künftige Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit, künftige Rentensteigerungen sowie auf erwarteten Abzinsungssätzen. Aufgrund der langfristigen Ausrichtung unterliegen diese Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Zum Stichtag betrug die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen T EUR 132.530 (2008: T EUR 112.669). Die Erhöhung der Pensionsrückstellung ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Diskontierungszinssatzes zurückzuführen. Einzelheiten finden sich in Anmerkung 25.

  • Bilanzierung und Bewertung von Restrukturierungsrückstellungen

Die Bildung der Restrukturierungsrückstellung basiert auf der besten Schätzung des Managements. Durch Konkretisierung und Umsetzung des Restrukturierungsplans können Schätzungsänderungen erforderlich sein. Zum 30. September 2009 beträgt die Rückstellung für Restrukturierung T EUR 33.471 (2008: T EUR 614). Einzelheiten finden sich in Anmerkung 26.

  • Sonstige Personalverpflichtungen

Auch der Ansatz und die Bewertung von sonstigen Personalverpflichtungen wie z. B. den Altersteilzeitverpflichtungen erfordern Schätzungen und Annahmen über die erwartete Inanspruchnahme. Ferner beruhen die versicherungsmathematischen Berechnungen der Aktuare auf Schätzungen und Annahmen. Zum Stichtag betragen die sonstigen Personalverbindlichkeiten T EUR 35.844 (2008: T EUR 56.461) und die Verbindlichkeiten für Altersteilzeit T EUR 15.495 (2008: T EUR 20.497). Einzelheiten finden sich in Anmerkung 29.

  • Aktienbasierte Vergütungen

Um den beizulegenden Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten zu bestimmen, wendet der Konzern ein geeignetes Bewertungsmodell (Monte-Carlo-Simulation) an, das die Bedingungen der aktienbasierten Vergütung widerspiegelt. Die in dieses Bewertungsmodell einfließenden Parameter und die beizulegenden Zeitwerte sind in Anmerkung 24 dargestellt.

  • Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge werden in der Höhe gebildet, in der es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Ermessensausübungen werden bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts, der Höhe des zu versteuernden Einkommens und der zukünftigen Steuerplanung vorgenommen. Zum 30. September 2009 beträgt der Nettobuchwert der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge T EUR 15.248 (2008: T EUR 9.642). Einzelheiten finden sich in Anmerkung 30.

Alle weiteren Schätzungen und Annahmen beruhen auf den bestmöglichen verfügbaren Informationen und orientieren sich an dem Ziel, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie der Cashflows des Konzerns zu vermitteln. Wegen der den Schätzungen und Annahmen zugrunde liegenden Ungewissheit können die tatsächlichen Ergebnisse von den berichteten Werten abweichen.