13. Ertragsteuern

Der Ertragsteuersatz für die inländischen Gesellschaften von 30,7 Prozent (2007/2008: 30,7 Prozent) setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent (2007/2008: 15,0 Prozent) zuzüglich dem darauf zu berechnenden Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (2007/2008: 5,5 Prozent) und einem Gewerbeertragsteuersatz von 14,9 Prozent (2007/2008: 14,9 Prozent) zusammen.

Die latenten Steuern für ausländische Gesellschaften basieren auf den geltenden Steuersätzen des jeweiligen Landes.

Die Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2008/2009 (2007/2008) setzen sich wie folgt zusammen:

 

01. Oktober bis 30. September

in T EUR

2008/2009

2007/2008

Tatsächliche Ertragsteuern

   

Deutschland

–824

–8.288

Übrige Länder

–9.315

–16.359

Zwischensumme

–10.139

–24.647

Latente Steuern

   

Deutschland

9.173

–18.671

Übrige Länder

52

370

Zwischensumme

9.225

–18.300

Gesamt

–914

–42.947

Die ausgewiesene Ertragsteuer weicht vom erwarteten Steueraufwand auf Basis des aggregierten deutschen Ertragsteuersatzes von 30,7 Prozent (2007/2008: 30,7 Prozent) aus den nachfolgend dargestellten Gründen ab:

 

01. Oktober bis 30. September

in T EUR

2008/2009

2007/2008

Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)

2.075

123.777

Konzernsteuersatz in %

30,7 %

30,7 %

Erwarteter Ertragsteueraufwand

–637

–38.000

Steuersatzunterschiede Ausland

1.341

212

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Kürzungen

–198

–419

Sonstige Effekte aus Verlustvorträgen/Wertberichtigungen

91

–2.210

Steuerfreie Erträge

290

467

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

–1.676

–1.325

Aufwand aus der deutschen Betriebsprüfung

–4.000

–3.239

Auswirkungen geänderter Ertragsteuersätze

26

–60

Steuern vom Einkommen und Ertrag für Vorjahre

–233

2.869

Permanente Differenzen

1.815

–107

Sonstige

2.267

–1.135

Tatsächlicher Ertragsteueraufwand

–914

–42.947

Effektiver Steuersatz in %

44,1 %

34,7 %

Der Unterposten „Aufwand aus der deutschen Betriebsprüfung“ umfasst im Wesentlichen Anpassungen der latenten Steuern als Folge von steuerlichen Außenprüfungen.