5. Grundsätze der Rechnungslegung

Die im Folgenden dargestellten Grundsätze der Rechnungslegung entsprechen, mit Ausnahme der Ausweisänderung Anmerkung 4 und Anmerkung 32, den im Vorjahr angewandten Grundsätzen.

Tochterunternehmen

Der Konzernabschluss zum 30. September 2009 umfasst neben der Demag Cranes AG 37 (Vorjahr: 36) in- und ausländische Tochterunternehmen. Im Geschäftsjahr 2008/2009 hat sich der Konsolidierungskreis um die im ersten Quartal neu gegründete Gesellschaft Gottwald Port Technology Netherlands B.V., Delft, Niederlande, erweitert.

Tochterunternehmen sind Unternehmen, bei denen die Demag Cranes AG kraft der Mehrheit der Stimmrechte oder anderweitiger Beherrschungsmöglichkeit die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik hat, um aus deren Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Anteile an Tochterunternehmen, die insgesamt für die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von untergeordneter Bedeutung sind, sind zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert und unter den Anteilen an sonstigen verbundenen Unternehmen als Teil der sonstigen Finanzinvestitionen ausgewiesen.

Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Demag  Cranes AG die Beherrschung erlangt. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, wenn keine Beherrschung mehr vorliegt. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt an oder bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst.

Der Konzernabschluss wird auf der Grundlage konzerneinheitlicher Rechnungslegungsmethoden erstellt. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Rechnungslegungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden anzugleichen. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern am bilanziellen Nettovermögen (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) der konsolidierten Tochterunternehmen werden getrennt vom Eigenkapital des Konzerns ausgewiesen. Auf die Minderheitsgesellschafter entfallende Verluste, die ihren Anteil am Eigenkapital des Tochterunternehmens übersteigen, werden mit dem Konzernanteil verrechnet. Das gilt nicht, soweit die Minderheitsgesellschafter verpflichtet und in der Lage sind, diese Verluste durch zusätzliche Einlagen auszugleichen.

Alle Tochterunternehmen der Demag Cranes AG zum 30. September 2009 sind im Anschluss an den Konzernabschluss aufgeführt.

Anteile an Joint Ventures

Die Demag Cranes AG bezieht ein Joint Venture, die MHE-Demag (S) Pte. Ltd., Singapur, in den Konzernabschluss ein. Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) sind Unternehmen, deren Aktivitäten aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung vom Konzern zusammen mit einem konzernfremden Dritten gemeinschaftlich geführt werden.

Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden des Gemeinschaftsunternehmens bildet die Demag Cranes AG nach der Equity-Methode im Konzernabschluss ab.

Nach der Equity-Methode sind Anteile an Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen. Die Anschaffungskosten werden um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt sowie um etwaige Wertminderungen der Anteile fortgeschrieben. Verluste eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem Gemeinschaftsunternehmen übersteigen, werden nur in dem Ausmaß erfasst, wie der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Übernahme dieser Verluste eingegangen ist. Das Geschäftsjahr des Joint Ventures entspricht dem Kalenderjahr. In den Konzernabschluss der Demag Cranes AG fließen die Werte des Zwischenabschlusses zum 31. August 2009 ein.

Das in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Ergebnis aus at-equity-bewerteten Anteilen spiegelt den Anteil der Demag Cranes AG am Erfolg des Joint Ventures wider.

Das Gemeinschaftsunternehmen ist im Anschluss an den Konzernabschluss in der Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 30. September 2009 aufgeführt.

Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der Demag Cranes AG, aufgestellt. Die funktionale Währung der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse ausländischer Unternehmen entspricht der jeweiligen Landeswährung. Geschäftsvorfälle in einer von der funktionalen Währung des jeweiligen Unternehmens abweichenden Währung werden mit dem Devisenkassakurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Der für Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten angesetzte Eurobetrag beruht auf dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag. Unterschiedsbeträge, die sich aus der Umrechnung eines Bilanzpostens in die funktionale Währung ergeben, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den „Sonstigen betrieblichen Erträgen“ oder unter den „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsgeschäften, die mit der Finanzierungstätigkeit im Zusammenhang stehen, weist die Demag Cranes AG im Posten „Zinsen und ähnliche Erträge“ bzw. „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ aus.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis der jeweiligen Landeswährung in die Berichtswährung des Konzerns (Euro) umgerechnet. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochterunternehmen erfolgt zum jeweiligen Stichtagskurs, die Bestandteile des Eigenkapitals werden mit historischen Kursen, die Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode zu Durchschnittskursen umgerechnet. Die bei der Währungsumrechnung entstehenden Nettogewinne oder -verluste erfasst die Demag Cranes AG saldiert im Eigenkapitalposten „Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung“. Die kumulierten Nettogewinne oder -verluste werden beim Abgang des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die zum 30. September 2009 ausgewiesenen Umrechnungsdifferenzen betreffen in erster Linie die Gesellschaften in den USA, in Großbritannien, Brasilien, Indien und in der Schweiz.

Dem Konzernabschluss liegen folgende Wechselkurse zugrunde (Angaben in Fremdwährung pro Euro):

Land

ISO-Code

EUR-Stichtagskurs
30. September

EUR-Durchschnittskurs
01. Oktober bis 30. September

   

2009

2008

2008/2009

2007/2008

USA

USD

1,45560

1,43520

1,35467

1,50321

Großbritannien

GBP

0,91180

0,79610

0,87550

0,76309

Schweiz

CHF

1,51180

1,58550

1,51392

1,62116

Brasilien

BRL

2,61110

2,66360

2,88818

2,59093

Indien

INR

70,14999

67,74460

66,30760

61,89839

China

CNY

9,96420

9,96729

9,26020

10,67079

Tschechien

CZK

25,13500

24,64499

26,26664

25,29283

Umrechnungsdifferenzen, die sich gegenüber der Vorjahresumrechnung ergeben, werden im Eigenkapital erfasst.

Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung der Nettoinvestition in ausländische Geschäftsbetriebe ergeben, sowie Umrechnungsdifferenzen entsprechender Sicherungsgeschäfte werden direkt im Eigenkapital erfasst. Sie werden erst beim Abgang des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.

Umsatz- und Ertragsrealisation

Umsätze aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen gelten als realisiert, wenn die wesentlichen mit dem Eigentum an diesen Produkten verbundenen Chancen und Risiken auf den Erwerber übergegangen sind, die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann und ein Nutzenzufluss wahrscheinlich ist. Umsätze aus Verkäufen, bei denen die Installation des Produkts beim Kunden für dessen Funktionsbereitschaft von wesentlicher Bedeutung ist, werden erst erfasst, wenn die entsprechenden Ausrüstungsgegenstände an den Kunden ausgeliefert und dort installiert wurden. Bei Mehrkomponenten-Verträgen unterscheidet der Konzern zwischen Umsätzen aus verkaufter Ware und aus erbrachten Dienstleistungen. Umsätze aus Dienstleistungen werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nach dem Fertigungsfortschritt erfasst. Umsätze aus dem Verkauf von Ersatzteilen werden nach Lieferung ausgewiesen. Bei bestimmten Umsätzen aus größeren kundenspezifischen langfristigen Projekten erfolgt die Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigungsfortschritt. Zu diesem Zweck bestimmt der Konzern den Fertigstellungsgrad nach dem Verhältnis der angefallenen Kosten zu den gesamten Auftragskosten (Cost-to-Cost-Methode). Erwartete Auftragsverluste werden in der Periode ergebnismindernd erfasst, in der die geschätzten gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und sonstiger Rabatte ausgewiesen.

Mieteinnahmen aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Dauer des Mietvertrags in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Sonderzahlungen aus Leasingverträgen periodisiert der Konzern als Bestandteil der Gesamtleasingeinnahmen.

Der Konzern erfasst den effektiven Teil der Bewertungsänderungen aus effektiven Sicherungsgeschäften, die der Absicherung gegen Zahlungsstromrisiken dienen (Cashflow-Hedge), zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital und bei der anschließenden Realisierung der gesicherten Transaktion erfolgswirksam in den Umsatzerlösen.

Dividendenerträge aus Anteilen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. Zinserträge berücksichtigt die Demag Cranes AG in Höhe der effektiven Verzinsung des jeweiligen gebundenen Kapitals. Die effektive Verzinsung bezeichnet jenen Zinssatz, der die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswerts abzinst.

Im Zeitpunkt des Abgangs eines Vermögenswerts erfasst der Konzern die Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert erfolgswirksam.

Herstellungskosten

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Herstellungskosten beinhalten die dem Produktionsprozess unmittelbar zuzurechnenden Aufwendungen. Hierunter fallen direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten, indirekt zurechenbare Gemeinkosten einschließlich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen von Produktionsanlagen sowie von produktionsbezogenen immateriellen Vermögenswerten, Abwertungen von Vorräten sowie angemessene produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungskosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

Aufwendungen für Entwicklungstätigkeiten entstehen, wenn Forschungsergebnisse oder anderes Wissen auf einen Plan oder einen Entwurf für die Produktion neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren angewendet werden. Sie werden aktiviert, wenn das Vorhaben technisch und kommerziell durchführbar ist, die Erzielung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens aus dem zu entwickelnden Produkt oder Verfahren für wahrscheinlich gehalten wird und der Konzern für die Fertigstellung der Entwicklung über ausreichende Ressourcen verfügt. Die aktivierten Entwicklungsausgaben enthalten Materialeinzelkosten, Lohneinzelkosten sowie anteilige Gemeinkosten. Sonstige Entwicklungskosten werden bei Anfall als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Aktivierte Entwicklungskosten werden in der Bilanz abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear auf der Grundlage des geschätzten Verkaufszeitraums der Produkte. Während der Entwicklungsphase führt der Konzern einmal jährlich einen Werthaltigkeitstest durch.

Steuern

Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden erwartet bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden voraussichtlich zu leisten sein wird. In die Berechnung fließen die Steuersätze ein, die am Bilanzstichtag gültig sind. Tatsächliche Steuern auf Eigenkapitalposten werden im Eigenkapital erfasst.

Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode gebildet. Ihre Höhe ermittelt sich durch Anwendung des relevanten Steuersatzes auf die temporären Differenzen zwischen den Buchwerten von Aktiva und Passiva in der Konzernbilanz und den für die jeweiligen Gesellschaften geltenden Steuerwerten. Als relevanter Steuersatz kommt der am Bilanzstichtag geltende bzw. ein für den Zeitpunkt der Umkehr der temporären Differenzen quasisicher zu erwartender abweichender Steuersatz zur Anwendung.

Aktive latente Steuern werden nur angesetzt, soweit wahrscheinlich künftige steuerpflichtige Gewinne zur Verfügung stehen, die zur Realisation des latenten Steueranspruchs verwendet werden können. Die Demag Cranes AG überprüft den Wertansatz aktiver latenter Steuern zu jedem Bilanzstichtag und passt diesen gegebenenfalls entsprechend der geänderten Einschätzung zur Realisierbarkeit des betreffenden Steuervorteils an. Aktive latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steuerminderungsanspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte aktive latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag geprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglichen wird. Passive latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen gebildet.

Latente Steuern werden nicht angesetzt, wenn sich die temporäre Differenz aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder aus der erstmaligen Erfassung von anderen Vermögenswerten und Schulden ergibt, die nicht aus einem Unternehmenszusammenschluss resultieren und im Zugangszeitpunkt weder das zu versteuernde Einkommen noch das Konzernergebnis berühren. Sie werden auch nicht angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der Verlust aus dem Abbau der temporären Differenz verwendet werden kann.

Hat die Demag Cranes AG einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Ertragsteueransprüche gegen die tatsächlichen Ertragsteuerschulden, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden, saldiert sie die aktiven mit den passiven latenten Steuern.

Die Umsatzsteuerbeträge, die von der Steuerbehörde erstattet bzw. an diese abgeführt werden, weist die Demag Cranes AG unter den „Übrigen nicht-finanziellen Vermögenswerten“ bzw. „Übrigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten“ aus.

Geschäfts- oder Firmenwert sowie negativer Unterschiedsbetrag

Der bei einem Unternehmenszusammenschluss entstehende Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten des Erwerbs und dem erworbenen Nettovermögen des akquirierten Unternehmens. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in der Folgezeit zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen ausgewiesen.

Für Zwecke der mindestens einmal jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitsprüfung ordnet der Konzern den Geschäfts- oder Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu, die voraussichtlich von den Synergien des Zusammenschlusses profitieren werden. Werden Teile einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit veräußert, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wird der auf die abgehende Einheit entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes in der Ermittlung des Abgangserfolgs berücksichtigt. Der Geschäfts- oder Firmenwert von at-equity-bewerteten Anteilen ist im Buchwert der Anteile enthalten und wird zusammen mit diesen auf Werthaltigkeit überprüft.

Übersteigt der Konzernanteil an den zugegangenen Vermögenswerten und Schulden eines Tochterunternehmens die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses, nachdem alle relevanten Bewertungen überprüft worden sind, erfasst die Demag Cranes AG den Überschuss sofort erfolgswirksam (negativer Unterschiedsbetrag).

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte des Demag Cranes Konzerns umfassen Patente, Markenzeichen, Software, Dienstleistungsverträge, Technologie, Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie aktivierte Entwicklungsprojekte.

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte, die die Demag Cranes AG im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erwirbt, werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Aufwendungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Ausnahme hierzu bilden die aktivierungspflichtigen Entwicklungskosten. Nachträgliche Aufwendungen für immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, wenn sie den dem jeweiligen Vermögenswert innewohnenden künftigen Nutzen erheblich erhöhen und sich die Herstellungskosten verlässlich schätzen lassen. Alle sonstigen Aufwendungen werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, sondern unmittelbar erfolgswirksam behandelt.

Der Konzern schreibt immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über den kürzeren Zeitraum aus Laufzeit der vertraglichen Rechte und voraussichtlicher Einsatzdauer der Vermögenswerte im Unternehmen ab. Darüber hinaus prüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich auf Anhaltspunkte, die auf eine Wertminderung schließen lassen könnten.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Stattdessen überprüft der Konzern diese Vermögenswerte mindestens einmal jährlich auf Wertminderung. Im Konzern werden Markenzeichen nicht planmäßig abgeschrieben, da es sich um langjährig im Markt etablierte Markennamen handelt, für die ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar ist.

Betriebliche Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte:

 

Nutzungsdauer

Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte

5 Jahre

Aktivierte Entwicklungsprojekte

5 Jahre

Markenzeichen

Unbestimmt

Software

3 Jahre

Dienstleistungsverträge

6 Jahre

Die Nutzungsdauern werden zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Schätzungsänderungen behandelt der Konzern erfolgswirksam prospektiv nach IAS 8.

Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von immateriellen Vermögenswerten werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode des Abgangs des Vermögenswerts erfolgswirksam erfasst.

Sachanlagen

Die Sachanlagen enthalten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, Anzahlungen und Anlagen im Bau, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie andere Anlagen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Aufwendungen für größere Reparatur- und Wartungsprojekte erhöhen den Buchwert eines Gegenstands des Sachanlagevermögens, sofern wahrscheinlich ist, dass der durch die Maßnahme geschaffene zusätzliche wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Aufwendungen des Projekts verlässlich schätzbar sind. Abbruch-, Beseitigungs-, Wiederherstellungs- oder Rekultivierungskosten, für die der Konzern Rückstellungen bildet, sind ebenfalls Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vermögenswerte. Alle sonstigen Aufwendungen wie Erhaltungs- oder Modernisierungsaufwendungen werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen.

Komponenten von Sachanlagen, auf die ein wesentlicher Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfällt und deren Nutzungsdauer sich signifikant von der Nutzungsdauer anderer Komponenten unterscheidet, bilden eigenständige Abschreibungseinheiten.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die betriebliche Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts. Ihr liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

 

Nutzungsdauer

Betriebs- und Verwaltungsgebäude

25 bis 33 Jahre

Sonstige Bauten

8 bis 50 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen

5 bis 12 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung

3 bis 10 Jahre

Fahrzeuge

5 bis 8 Jahre

IT-Ausrüstung und Hardware

3 bis 5 Jahre

Die Nutzungsdauern sowie die Abschreibungsmethode werden zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Schätzungsänderungen behandelt der Konzern erfolgswirksam prospektiv nach IAS 8.

Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Sachanlagen werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode des Abgangs des Vermögenswerts erfolgswirksam erfasst.

Die Behandlung von Sachanlagen aus Finanzierungsleasingverhältnissen ist unter „Leasingverhältnisse“ erläutert.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien handelt es sich um Grundstücke und Gebäude, die die Demag Cranes AG zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder mit der Aussicht auf Wertsteigerungen hält.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen erfolgen nach den für das Sachanlagevermögen dargestellten Grundsätzen. Sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst.

Ausgebucht werden diese Immobilien, wenn sie veräußert werden oder dauerhaft nicht mehr genutzt werden können und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang mehr erwartet wird.

Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

Der Konzern beurteilt mindestens zu jedem Bilanzstichtag, ob Anzeichen einer Wertminderung für Geschäfts- oder Firmenwerte, sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien vorliegen. Ist dies der Fall, wird die Werthaltigkeit des Vermögenswerts überprüft.

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte, die eine unbestimmbare Nutzungsdauer aufweisen oder am Bilanzstichtag noch nicht zum Gebrauch zur Verfügung stehen, unterzieht die Demag Cranes AG, unabhängig vom Vorliegen eines Anzeichens für eine Wertminderung, zu jedem Bilanzstichtag einer Werthaltigkeitsprüfung. Ein Wertminderungsaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, soweit der Buchwert eines Vermögenswerts oder der kumulierte Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der er zuzurechnen ist, den erzielbaren Betrag übersteigt. Der auf einen Vermögenswert oder auf eine zahlungsmittelgenerierende Einheit entfallende Wertminderungsaufwand wird zunächst durch Herabsetzung des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts berücksichtigt. Einen danach verbleibenden Aufwand verteilt der Konzern buchwertproportional auf die übrigen langfristigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wertminderungen bei Geschäfts- oder Firmenwerten werden nicht rückgängig gemacht.

Der Wert anderer langfristiger Vermögenswerte wird überprüft, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Vermögenswert im Wert gemindert sein könnte bzw. eine zuvor erfasste Wertminderung nicht mehr länger besteht. Eine zuvor erfasste Wertminderung wird dann rückgängig gemacht, wenn sich die ursprünglichen Annahmen, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden, geändert haben. Die Wertaufholung darf weder den erzielbaren Betrag noch den Buchwert des wertgeminderten Vermögenswerts übersteigen, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibung ergeben hätte, wenn in früheren Perioden kein Wertminderungsaufwand berücksichtigt worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Ertragschancen übernimmt, werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert. Im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses gehaltene Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt mit dem niedrigeren Betrag aus ihrem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen eingebucht. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber ist innerhalb der Bilanz als Finanzverbindlichkeit zu zeigen.

Die Leasingzahlungen werden nach der Effektivzinsmethode in Zinsaufwendungen und Tilgung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, so dass sich eine konstante Verzinsung der jeweils verbleibenden Verbindlichkeit ergibt. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Nutzenverlauf. Bedingte Mietzahlungen aus einem Operating-Leasingverhältnis sind Aufwand der Periode, in der sie anfallen. Anreizleistungen für das Eingehen von Operating-Leasingverhältnissen erfasst die Demag Cranes AG linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Minderung der Mietzahlungen, es sei denn, eine andere systematische Verteilung entspricht eher dem zeitlichen Nutzenverlauf aus dem geleasten Vermögenswert.

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert unter Verwendung von Durchschnittspreisen ausgewiesen. Die Herstellungskosten enthalten Material- und Lohneinzelkosten sowie anteilige Fertigungsgemeinkosten einschließlich planmäßiger Abschreibungen auf Fertigungsanlagen. Die Wertminderungen umfassen angemessene Abschläge für mangelnde Gängigkeit und Überalterung der Vorräte. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.

Fertigungsaufträge

Kundenbezogene Fertigungsaufträge werden, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 11 vorliegen, nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert. Der anzusetzende Fertigstellungsgrad wird in der Regel nach dem Verhältnis der angefallenen Kosten zum erwarteten Gesamtaufwand ermittelt (Cost-to-Cost-Methode). Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich bestimmbar, werden die wahrscheinlich erzielbaren Umsatzerlöse nur bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst (Zero-Profit-Methode). Der Ausweis der Fertigungsaufträge erfolgt je nach Saldo unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den Saldo gehen als positive Komponenten die angefallenen Auftragskosten und die ausgewiesenen Auftragsgewinne ein. Abgezogen werden etwaige Auftragsverluste und Teilabrechnungen maximal bis zur Höhe der erbrachten Leistung. Darüber hinaus eingehende Zahlungen der Kunden sind innerhalb der Verbindlichkeiten unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Erwartete Verluste werden sofort in voller Höhe ergebniswirksam erfasst. Einzelheiten finden sich in Anmerkung 20.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden bilanziert, sobald der Konzern hinsichtlich der vertraglichen Regelungen eines Finanzinstruments Vertragspartei wird. Ansatz und Ausbuchung von Finanzinstrumenten erfolgen zum Handelstag bzw. Erfüllungstag.

Wie auch im Vorjahr fanden im Konzern keine Umwidmungen von Finanzinstrumenten statt.

Originäre Finanzinstrumente

Die Zugangsbewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind Finanzinstrumente der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“. Hier erfolgt die Zugangsbewertung zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“, werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung geprüft. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis bestimmt. Sofern der Konzern Finanzinstrumente hat, für die kein aktiver Markt besteht, wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt nach den Bewertungskategorien, die im Folgenden erläutert werden.

  • Bis zur Endfälligkeit zu halten

Diese Kategorie enthält an einem aktiven Markt notierte finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, die der Konzern bis zur Endfälligkeit halten will und kann. Bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Der Konzern hält keine bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinstrumente.

  • Kredite und Forderungen

Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, bilden die Kategorie „Kredite und Forderungen“. Zu dieser Kategorie gehören im Konzern hauptsächlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Ihre Bewertung erfolgt nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen. Forderungen, die nicht verzinslich oder unterverzinslich sind, werden mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt. Kredite und Forderungen werden mit Erfüllung ausgebucht.

  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Diese Kategorie umfasst die Unterkategorien „Zu Handelszwecken gehalten“ und „Zum beizulegenden Zeitwert designiert“. Ihre Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Konzern hält keine Finanzinstrumente der Unterkategorie „Zum beizulegenden Zeitwert designiert“.

  • Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Die Kategorie umfasst alle finanziellen Vermögenswerte, die nach ihren objektiven Merkmalen keiner der anderen Bewertungskategorien nach IAS 39 zurechenbar sind oder die der Konzern dieser Kategorie zugewiesen hat. Bei der Demag Cranes AG beinhalten die zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente im Wesentlichen Finanzinvestitionen. Die Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes resultierenden Gewinne und Verluste werden direkt im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage für Finanzinvestitionen erfasst. Ausgenommen hiervon sind Wertminderungsaufwendungen und Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung bei monetären Posten. Sie sind als Aufwand bzw. Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die unrealisierten Erfolge aus der Zeitwertbewertung werden beim Abgang des Finanzinstruments erfolgswirksam. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen erfasst.

  • Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten

Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird.

Derivative Finanzinstrumente

Der Konzern setzt Sicherungsgeschäfte zur Steuerung von Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen ein. Bei den im Konzern eingesetzten Sicherungsinstrumenten handelt es sich im Wesentlichen um Devisentermingeschäfte und Zinsswaps.

Sämtliche derivativen Finanzinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts derivativer Finanzinstrumente führen grundsätzlich zum Ausweis von Aufwendungen und Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Abweichend hiervon erfasst der Konzern den effektiven Teil der Zeitwertänderung von Derivaten, die der Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen dienen (Cashflow-Hedges), erfolgsneutral im Eigenkapital. Der ineffektive Teil wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Führt jedoch eine abgesicherte Transaktion zur Erfassung eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht-finanziellen Schuld, so stellen die im Eigenkapital erfassten Beträge im Zeitpunkt der erstmaligen Ermittlung Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder der Schuld dar. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder anderweitig wegfällt, ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, oder die Kriterien für die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind, verbleiben die im Eigenkapital erfassten Beträge so lange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die erwartete Transaktion oder feste Verpflichtung eingetreten ist. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion oder festen Verpflichtung nicht mehr gerechnet, werden die im Eigenkapital erfassten Beträge ergebniswirksam. Soweit der Konzern derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten oder Schulden einsetzt (Fair-Value-Hedges), erfasst er die Wertänderungen von Derivat und Grundgeschäft erfolgswirksam. Im Zeitpunkt, in dem die Sicherungsbeziehung endet oder die Voraussetzungen für das Hedge-Accounting nicht mehr erfüllt sind, beginnt die erfolgswirksame Auflösung der auf das gesicherte Risiko zurückzuführenden Buchwertanpassung des Grundgeschäfts. Wird kein Hedge-Accounting praktiziert, folgt die Behandlung der Derivate den für die Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ geltenden Grundsätzen.

 

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die finanziellen Vermögenswerte der Kategorien „Kredite und Forderungen“ sowie „Zur Veräußerung verfügbar“ auf Werthaltigkeit. Finanzielle Vermögenswerte sind wertgemindert, wenn Hinweise auf einen Verlust eines Teils des ursprünglichen Investments vorliegen und der Barwert der künftigen Cashflows bzw. der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte niedriger ist als ihr Buchwert. Bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert wurden, ist ein wesentliches oder anhaltendes Absinken des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente unter ihre Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung zu beurteilen. Der Werthaltigkeitstest wird für einzelne finanzielle Vermögenswerte oder auf Portfoliobasis (in Gruppen) vorgenommen. Allen erkennbaren Ausfallrisiken trägt der Konzern durch entsprechende Risikovorsorge Rechnung. Das verbleibende Ausfallrisiko aus Finanzinstrumenten entspricht den bilanzierten Werten. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts ermittelten Barwert der erwarteten künftigen Cashflows. Eine Wertminderung führt zu einer direkten Minderung des Buchwerts aller betroffenen Finanzinstrumente, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ihr Buchwert wird indirekt durch Bildung eines Wertminderungskontos korrigiert. Bei Uneinbringlichkeit bucht die Demag Cranes AG die betreffenden finanziellen Forderungen und das Wertberichtigungskonto aus. Nachträgliche Eingänge auf bereits abgeschriebene finanzielle Forderungen führen zu einer erfolgswirksamen Auflösung des Wertminderungskontos.

Verringert sich die Höhe der Wertminderung eines als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten finanziellen Vermögenswerts, der kein Eigenkapitalinstrument ist, in einer späteren Berichtsperiode und kann diese Verringerung objektiv auf ein nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenes Ereignis zurückgeführt werden, wird die vormals erfasste Wertminderung über die Gewinn- und Verlustrechnung rückgängig gemacht und ein ggf. die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigender Betrag erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt. Im Fall von als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Eigenkapitalinstrumenten werden in der Vergangenheit erfolgswirksam erfasste Wertminderungen nicht rückgängig gemacht. Jegliche Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts nach einer berücksichtigten Wertminderung wird direkt im Eigenkapital erfasst.

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows erloschen sind oder alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten übergegangen sind. Wenn der Demag Cranes Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst er seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Demag Cranes Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, erfasst er weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung.

Der Demag Cranes Konzern bucht finanzielle Verbindlichkeiten dann aus, wenn die Verpflichtungen des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Finanzinstrumente – Sonstige Finanzinvestitionen

Der Bilanzposten „Sonstige Finanzinvestitionen“ setzt sich aus den Unterposten „Beteiligungen“ und „Langfristige Wertpapiere“ zusammen und gehört zur Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“. Die Bewertung der langfristigen Wertpapiere erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser wird durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Börsenpreise bestimmt. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird der realisierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam im Periodenergebnis berücksichtigt. Die angemessene Klassifizierung der Wertpapiere wird zum Kaufzeitpunkt festgelegt und zum jeweiligen Bilanzstichtag überprüft. Im Geschäftsjahr wurde keine Übertragung in eine andere Kategorie vorgenommen.

Die Beteiligungen bewertet der Konzern zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen, da die beizulegenden Zeitwerte nicht verlässlich bestimmt werden können. Im Geschäftsjahr hat der Konzern keine Wertminderung erfasst.

Finanzinstrumente – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehören zur Kategorie „Kredite und Forderungen“. Diese werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst und in der Folgezeit zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Langfristige Forderungen werden mit dem mittels ihres effektiven Zinssatzes ermittelten Barwert der künftigen Zahlungen angesetzt.

Finanzinstrumente – Übrige finanzielle Vermögenswerte

Die Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte, die keine derivativen Finanzinstrumente sind, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen. Diese Vermögenswerte gehören zur Kategorie „Kredite und Forderungen“. Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente ist in einem gesonderten Abschnitt erläutert („Derivative Finanzinstrumente“).

Finanzinstrumente – Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu einem Tag sowie Wertpapiere, die im Zeitpunkt des Erwerbs eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Diese Bestände fallen unter die Kategorie „Kredite und Forderungen“. Der Konzern bilanziert Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Aktienbasierte Vergütungen

Der Konzern gewährt Führungskräften aktienbasierte Vergütungen, die in Eigenkapitalinstrumenten beglichen werden (Matching-Stock-Programm). Die Höhe der in Eigenkapitalinstrumenten zu entrichtenden Vergütungen bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der Optionen im Zeitpunkt der Gewährung. Dieser wird von einem Gutachter nach der Monte-Carlo-Simulation ermittelt und linear über den Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit der Vergütung bei gleichzeitiger Erhöhung der Kapitalrücklage aufwandswirksam im Personalaufwand erfasst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Im Konzern bestehen beitrags- sowie leistungsorientierte Versorgungspläne. Zahlungen für beitragsorientierte Pensionspläne werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam in dem Jahr als Aufwand erfasst, in dem die mit ihr honorierte Arbeitsleistung erbracht wird.

Der Barwert der Verpflichtungen des Konzerns aus leistungsorientierten Pensionszusagen wird durch Schätzung der Höhe der bis zum Bilanzstichtag erdienten künftigen Ansprüche der Arbeitnehmer für jeden Plan gesondert nach der Projected-Unit-Credit-Methode, einem Anwartschaftsbarwertverfahren, ermittelt. Zur Bewertung dieser Verpflichtung holt der Konzern jährlich versicherungsmathematische Gutachten ein. Der Abzug des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens vom Barwert der Pensionsverpflichtung ergibt die Nettoverpflichtung des Konzerns. Der Abzinsungssatz entspricht der stichtagsbezogenen Rendite erstrangiger Industrieobligationen mit einer annähernd der Laufzeit der Pensionen entsprechenden Fristigkeit. Erfahrungsbedingte Abweichungen von den getroffenen Annahmen und Änderungen bei den Bewertungsannahmen im Zeitablauf können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtung oder des Planvermögens von der geschätzten Entwicklung abweicht. Die daraus resultierenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste berücksichtigt der Konzern unmittelbar im Eigenkapital. Sie sind in der Aufstellung aller im Konzernabschluss erfassten Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Im Fall einer nachträglichen Erhöhung der Leistungen eines Plans wird der Barwertanteil der erhöhten Leistung, der sich auf die bisherige Dienstzeit der Arbeitnehmer bezieht, linear über den Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit der Ansprüche in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Soweit die Ansprüche unmittelbar unverfallbar werden, ist der Aufwand sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Sonstige Rückstellungen

Eine Rückstellung wird gebildet, wenn am Bilanzstichtag aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung des Konzerns besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Bei Wesentlichkeit des Zinseffekts werden Rückstellungen mit dem Barwert der erwarteten künftigen Auszahlungen angesetzt. Als Diskontierungssatz kommt ein Zinssatz vor Steuern zur Anwendung, der die aktuelle Einschätzung des Kapitalmarkts und ggf. das mit der Verbindlichkeit verbundene Einzelrisiko widerspiegelt. Rückstellungen für die geschätzten Kosten von Produktgewährleistungen werden mit Ausführung des Absatzgeschäfts erfasst. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden im Konzern gebildet, wenn ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und den betroffenen Parteien bekannt gegeben worden ist. Sämtliche Änderungen von Schätzungen werden erfolgswirksam erfasst. Für Aufwendungen, die mit der künftigen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, werden keine Rückstellungen gebildet. Eine Rückstellung für belastende Verträge wird gebildet, sobald erkennbar ist, dass der erwartete Nutzen eines Vertrags hinter den mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verbundenen unvermeidbaren Kosten zurückbleiben wird.

Finanzinstrumente – Finanzverbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt, die mit der Kreditaufnahme von verzinslichen Darlehen entstehen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden verzinsliche Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen, wobei der Unterschied zwischen dem Zugangswert und dem Rückzahlungsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung über die Laufzeit der Darlehen nach der Effektivzinsmethode erfasst wird. Die durch Amortisation und Ausbuchung der Verbindlichkeit entstehenden Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst.

Finanzgarantien werden bei Zugang mit ihrem beizulegenden Zeitwert, abzüglich der mit der Ausreichung der Garantie direkt verbundenen Transaktionskosten, angesetzt. In der Folge werden sie zum höheren Wert aus der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlichen Aufwendungen oder dem ursprünglich angesetzten Betrag abzüglich kumulierter Amortisation bewertet.

Finanzinstrumente – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind finanzielle Verbindlichkeiten, die der Konzern unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Finanzinstrumente – Übrige finanzielle Verbindlichkeiten

Übrige finanzielle Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen derivative Finanzinstrumente mit und ohne Hedging-Beziehung. Die Bewertung ist in einem gesonderten Abschnitt erläutert („Derivative Finanzinstrumente“).

Eventualschulden

Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualschulden darstellen, wenn der Abfluss von Ressourcen zur Tilgung von Verpflichtungen nicht hinreichend wahrscheinlich ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann.