30. Latente Steuern

Die aktiven und passiven latenten Steuern sind folgenden Posten bzw. Sachverhalten zuzuordnen:

 

30. September 2009

30. September 2008

in T EUR

Aktivisch

Passivisch

Aktivisch

Passivisch

Immaterielle Vermögenswerte

77

15.838

119

18.304

Sachanlagen

4.528

2.375

3.548

2.908

Vorräte

6.190

829

6.387

94

Sonstige Vermögenswerte

1.835

140

991

313

Verlustvorträge

21.159

11.552

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

17.190

948

13.204

2.118

Sonstige

274

211

160

247

Latente Steuern vor Wertberichtigungen und Saldierung

51.253

20.340

35.961

23.984

Wertberichtigungen

–5.911

–1.910

Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern

–16.502

–16.502

–9.515

–9.515

Gesamt

28.840

3.838

24.536

14.469

Unmittelbar im Eigenkapital erfasste latente Steuern:

 

30. September

in T EUR

2009

2008

Cashflow-Sicherungsgeschäfte

–27

247

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

268

–5.683

Übrige Eigenkapitalposten

–5

3

Gesamt

236

–5.432


(+) aktive / (–) passive latente Steuern

Veränderungen der latenten Steuern werden im Wesentlichen erfolgswirksam, darüber hinaus aber auch unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Zu Einzelheiten wird auf Anmerkung 13 „Ertragsteuern“ verwiesen.

Die Realisierung aktiver latenter Steuern hängt davon ab, ob in künftigen Perioden ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Der Vorstand ist der Ansicht, dass eine Realisierung der bilanzierten aktiven latenten Steuern wahrscheinlich ist.

Der Konzern verfügt über Verlustvorträge, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

30. September

in T EUR

2009

2008

Deutschland

   

Körperschaftsteuer

73.702

42.769

Gewerbeertragsteuer

37.965

6.255

Übrige Länder

14.502

14.716

Verluste können in Deutschland unbegrenzt vorgetragen werden. Von den ausländischen Verlustvorträgen verfallen T EUR 9.501 (2007/2008: T EUR 9.395) in den nächsten fünf Jahren und T EUR 5.001 (2007/2008: T EUR 5.321) nach mehr als fünf Jahren. Nach den Regelungen bestimmter Länder wird die Verwendung von Verlustvorträgen durch Mindestbesteuerungsvorschriften begrenzt.

Die Fälligkeitsstruktur der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:

 

30. September

in T EUR

2009

2008

Bis 1 Jahr

30

1 bis 2 Jahre

1.604

261

2 bis 3 Jahre

667

187

3 bis 4 Jahre

1.080

4 bis 5 Jahre

82

810

Über 5 Jahre

18.776

9.214

Gesamt

21.159

11.552